Exkurs: Urlaubsbuchungen bei Teilzeitmitarbeitern

Ihr Mitarbeiter fragt: „Es werden mir 6 Urlaubstage für meine Urlaubswoche abgezogen, obwohl ich nur an 3 Tagen in der Woche arbeite. Das kann doch nicht richtig sein, oder?“ - Doch, das ist richtig, denn bei diesem Teilzeitmitarbeiter wurde der Urlaub auf Basis von Werktagen gerechnet.

Werktage – Arbeitstage, was ist denn nun richtig beim Urlaub für Teilzeitmitarbeiter? Wenn die Arbeitszeit des Mitarbeiters nicht auf alle Werktage (Mo.-Sa.) in der Woche verteilt ist, dann empfiehlt es sich, eine Umrechnung der Werktage in Arbeitstage vorzunehmen.

Formel für Teilzeitmitarbeiter, um Werktage in Arbeitstage umzurechnen

Arbeitsplan (Soll-Arbeitszeit), Vertrag 24 Std. pro Woche und 30 Werktage Urlaub pro Jahr für Vollzeit:

Zeitkonto: 0 Stunden / Kum.: 0 Stunden

Urlaubsanspruch in Werktagen geteilt durch 6 Werktage multipliziert mit den wöchentlichen Arbeitstagen: Das Ergebnis ist „Urlaubstage in Arbeitstagen“.
Mathematisch ausgedrückt, bei 30 Werktagen Urlaub, die ein Vollzeit-Mitarbeiter hätte: 30 / 6 = 5 x 3 = 15 Arbeitstage Urlaub anteilig für Teilzeit.

Wenn dieser Mitarbeiter nun eine Woche urlaubt, dann sieht sein Urlaubs- und Zeitkonto folgendermaßen aus:

UK: Urlaubskonto, ZK: Zeitkonto; Zeitkonto: 0 Stunden / Kum.: 0 Stunden

Das Urlaubskonto reduziert sich um 3 Urlaubstage. Im Zeitkonto werden 3 x 8 Std. (die geplante/vereinbarte Arbeitszeit) gutgeschrieben. Das Zeitkonto ist also unverändert wie in einer Arbeitswoche: „0 Std.“, weil 24 Std. Sollzeit durch den Urlaub erreicht werden.

Alternativ können Sie auch auf die Umrechnung in Arbeitstage verzichten und auch Teilzeitmitarbeiter nach Werktagen berechnen.

Dann sieht die Urlaubswoche folgendermaßen aus:

Zeitkonto: 0 Stunden / Kum.: 0 Stunden

1 Urlaubswoche hat 6 Werktage, 1 Urlaubstag = 24 Std./6 = 4 Std. Das Urlaubskonto reduziert sich um 6 Urlaubstage. Im Zeitkonto werden 6 x 4 Std. (die vereinbarte Arbeitszeit) gutgeschrieben. Das Zeitkonto ist also unverändert wie in einer Arbeitswoche: „0 Std.“, weil 24 Std. Sollzeit durch den Urlaub erreicht werden.

Sie ersparen sich mit der Durchschnittsberechnung die Umrechnung in Arbeitstage. Das Ergebnis ist bei beiden Methoden identisch.

Fazit – Urlaub für Teilzeitmitarbeiter

Nach dem Beispiel könnte man glauben, es wäre ganz einfach, in Arbeitstage umzurechnen.

Aber: In der Praxis gibt es nicht immer solche „glatten“ Pläne, nämlich 3 Tage mit immer gleicher Arbeitszeit. Oft haben wir Arbeitszeitmodelle mit unterschiedlichen Tagesschichten (lange Tage / kurze Tage), die Rollierung geht über mehrere Wochen oder die vereinbarte Arbeitszeit wird nicht komplett verplant (Vertrag 24 Std. Rollierung nur 22 Std., weil man 2 Std. Reserve einplant).
Die Umrechnung in Arbeitstage wird in diesen Fällen immer komplizierter.

Die Berechnung in Werktagen ist immer „gleich“, erfolgt mit MEP24web automatisch und führt auch bei komplizierten Plänen zum richtigen Ergebnis.

Eine Situation lässt sich mit den Arbeitstagen auch nicht lösen: Wenn der Mitarbeiter voll flexibel arbeitet, z.B. nach Bedarf immer zwei Wochen im Voraus seinen Plan erhält. Mal sind das ganze Tage mit 8 oder 9 Stunden, mal arbeitet er eine Woche durch, dann hat er wieder eine Woche frei, eben eine flexible, bedarfsgerechte Einteilung.

MEP24web bewertet auch in diesen Fällen den Urlaub automatisch richtig auf Basis der vereinbarten Arbeitszeit.

Ein wichtiger Hinweis für Apotheken:

Haben Sie mit Ihren Mitarbeitern das Jahresarbeitszeitkonto nach BRTV § 4 vereinbart, so gilt die Berechnung in Arbeitstagen und die im Vertrag verankerten Planzeiten.

Bleiben Sie dran:

Nutzen Sie unseren MEP24-Support für Unklarheiten oder bei Fragen zu MEP24web. Sie erreichen unser Support-Team unter support@mep24software.de.

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Tabellen: MEP24 Software GmbH

Quellenhinweis: https://www.adexa-online.de/aktuelles/detailansicht/news/jahresarbeitszeitkonto-im-bundesrahmentarifvertrag-ueberarbeitete-kommentierung-von-ada-und-adexa/