Homeoffice aus dem Ausland – erlaubt oder nicht?
Einfach den Laptop mitnehmen und von einem anderen Ort aus arbeiten, klingt verlockend – am liebsten da, wo andere Urlaub machen. „Quiet Vacation“, also einfach mal ein paar Tage verreisen und die Arbeit mitnehmen – ist das erlaubt?
Verlagerung des Arbeitsortes ins Ausland?
Grundsätzlich ist die Arbeit im Ausland nicht ohne weiteres möglich. Zunächst muss geprüft werden, was vertraglich als Arbeitsort festgelegt ist. Bei Homeoffice ist der vereinbarte Leistungsort der Arbeitnehmer üblicherweise der häusliche Arbeitsplatz. Ist lediglich mobiles Arbeiten vereinbart, kann dies auch jeder andere Arbeitsort sein. Eine eigenmächtige Verlagerung des Arbeitsortes ins Ausland – etwa nach einem Urlaub – ist ohne die Zustimmung des Arbeitgebers nicht zulässig. Änderungen am Arbeitsort bedürfen einer ausdrücklichen Genehmigung des Arbeitgebers.
Konsequenzen bei eigenmächtigem Handeln
Wer heimlich aus dem Ausland arbeitet, riskiert ernste Konsequenzen. Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht, weist darauf hin, dass eine solche eigenmächtige Entscheidung als unbefugte Urlaubsnahme oder sogar als Arbeitsverweigerung interpretiert werden kann. In der Folge droht eine fristlose Kündigung. Arbeitgeber könnten dies als Vertrauensbruch werten, insbesondere wenn es keine vorherige Absprache gab. (Quelle: dpa)
Fazit
Arbeiten aus dem Ausland ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte eine klare Vereinbarung treffen und die rechtlichen Rahmenbedingungen, etwa zu steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen, beachten. Ohne diese Abstimmung drohen nicht nur arbeitsrechtliche, sondern auch finanzielle Konsequenzen.
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Quelle:
dpa: https://www.dpa.com/
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