Neue Mythen zu Weihnachten, Silvester und den Feiertagen

Neue Mythen zu Weihnachten, Silvester und den Feiertagen – was Sie für Ihre Personaleinsatzplanung wissen müssen

Warum sich rund um Weihnachten und Silvester jedes Jahr neue Mythen bilden

Die Wochen rund um Weihnachten und Silvester gehören zu den sensibelsten Phasen im Jahreskalender der Personaleinsatzplanung. Zwischen familiären Verpflichtungen, erhöhtem Kundenaufkommen, besonderen Öffnungszeiten und betrieblichen Traditionen treffen Emotionen, Erwartungen und gesetzliche Regelungen aufeinander. Gleichzeitig kursieren in vielen Unternehmen hartnäckige Mythen darüber, wie Beschäftigte während dieser Zeit arbeiten möchten oder müssen. Wer jedoch auf Basis von Annahmen statt Fakten plant, riskiert nicht nur unzufriedene Mitarbeiter, sondern auch ineffiziente Prozesse und Engpässe im Betrieb.

Viele dieser Mythen stammen aus früheren Arbeitswelten: starre Arbeitszeiten, weniger digitale Unterstützung und traditionelle Rollenverteilungen prägten jahrzehntelang die Feiertagsplanung. Heute jedoch hat sich die Realität gewandelt. Flexiblere Arbeitsmodelle, Remote Work, neue Generationen am Arbeitsmarkt und veränderte Konsumgewohnheiten sorgen für komplett neue Herausforderungen.

Gerade in dieser Phase steigt der Abstimmungsbedarf: Wer arbeitet? Wer hat Urlaub? Welche betrieblichen Regelungen gelten – und welche nicht?

In diesem Artikel nehmen wir sechs der verbreitetsten Mythen unter die Lupe und zeigen, wie Sie Fakten von Traditionen und betrieblichen Gewohnheiten unterscheiden.

Mythos 1 – „Zwischen Weihnachten und Neujahr arbeitet sowieso niemand“

Dieser Satz fällt in vielen Unternehmen jedes Jahr aufs Neue, doch er spiegelt selten die Realität wider. Zwar nutzen viele Beschäftigte die Tage zwischen Weihnachten und Neujahr gern für eine kurze Auszeit, gleichzeitig sind zahlreiche Branchen in dieser Zeit besonders gefragt. Handel, Pflege, Gastronomie, Logistik, IT-Support oder Hotellerie erleben in diesen Tagen häufig sogar erhöhte Nachfrage. Auch in klassischen Verwaltungsbereichen gibt es häufig Aufgaben, die zum Jahresabschluss zwingend erledigt werden müssen: Rechnungsstellungen, Inventuren, Budgetfreigaben oder vorbereitende Tätigkeiten für die Lohnabrechnung.

Für die Personaleinsatzplanung heißt das: Die Zeit zwischen den Jahren ist in der Praxis ein regulärer Arbeitszeitraum – nur eben mit individuell höherem Abstimmungsbedarf. Eine frühzeitige Bedarfsanalyse sowie transparente Kommunikation gegenüber dem Team sind entscheidend, um Engpässe zu vermeiden und ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen Betriebsanforderungen und Mitarbeiterwünschen zu erreichen.

Fakt: Es ist falsch, dass in dieser Zeit „niemand arbeitet“ – viele Unternehmen benötigen in dieser Phase gezielt Personal.

Mythos 2 – „Alle Mitarbeiter wollen Urlaub nehmen“

Natürlich möchten viele Beschäftigte rund um Weihnachten oder den Jahreswechsel freie Tage genießen – das ist menschlich und verständlich. Doch der Mythos, alle Mitarbeiter hätten denselben Wunsch, führt häufig zu unnötiger Unruhe in Dienstplänen. In der Praxis zeigt sich ein differenziertes Bild: Manche Mitarbeitende haben keine familiären Verpflichtungen, andere feiern bewusst außerhalb der klassischen Termine oder bevorzugen Urlaub in weniger frequentierten Zeiträumen. Es gibt zudem Teammitglieder, die aus finanziellen oder persönlichen Gründen lieber arbeiten, um Zuschläge zu erhalten oder Resturlaub für spätere Monate aufzusparen.

Die Aufgabe der Planung liegt darin, individuelle Präferenzen sichtbar zu machen – idealerweise durch ein transparentes Urlaubs- oder Wunschdienstsystem. So lassen sich Interessen besser ausbalancieren, ohne automatisch von einer kollektiven Urlaubsflut auszugehen. Gleichzeitig kann das Unternehmen auf dieser Basis gerechte und nachvollziehbare Vergaberegeln schaffen.

Fakt: Nicht alle Mitarbeitenden wollen Urlaub – Bedürfnisse sind vielfältig und müssen individuell erfasst werden.

Mythos 3 – „Weihnachten und Silvester sind keine richtigen Arbeitstage“

Auch wenn es sich anders anfühlt: Weder Heiligabend noch Silvester gelten rechtlich als Feiertage. Beide Tage sind reguläre Werktage, lediglich von einer besonderen gesellschaftlichen Bedeutung geprägt. Besonders relevant ist dies für Branchen, in denen feste Öffnungs- oder Servicezeiten gelten. Die einzige gesetzliche Besonderheit betrifft Heiligabend: Verkaufsstellen müssen an diesem Tag ab 14:00 Uhr schließen, was sich auf den Handel und Apotheken direkt auswirkt. Für Silvester existiert diese Einschränkung nicht, auch wenn viele Betriebe aus organisatorischen Gründen ebenfalls früher schließen.

Für die Einsatzplanung bedeutet dies, dass an beiden Tagen grundsätzlich gearbeitet wird, sofern nichts anderes betrieblich vereinbart ist. Halbe Urlaubstage existieren im Gesetz nicht, doch Unternehmen können individuelle Lösungen vereinbaren – etwa indem ein ganzer Urlaubstag für beide Vorfesttage zusammen angerechnet wird oder Überstunden abgebaut werden können. Wichtig ist, die Regelungen klar und verbindlich zu kommunizieren, damit keine Missverständnisse entstehen.

Fakt: Der Mythos ist falsch – rechtlich gelten der 24. und 31. Dezember als normale Arbeitstage.

Mythos 4 – „Das haben wir schon immer so gemacht“

Gerade rund um die Vorfesttage haben sich in vielen Betrieben über Jahre hinweg Gewohnheiten entwickelt – zum Beispiel ein frühzeitiges Freistellen nachmittags oder kulante Stundenregelungen. Doch Vorsicht: Was als freundliche Geste begann, kann sich durch regelmäßige Wiederholung zur sogenannten betrieblichen Übung entwickeln. Wurden Mitarbeiter drei Jahre in Folge ohne Vorbehalt beispielsweise am Heiligabend nach 14 Uhr bezahlt freigestellt, entsteht ein rechtlich relevanter Vertrauensschutz. Eine abrupte Änderung dieser Praxis kann dann unzulässig sein – selbst bei einem neuen Inhaber nach einem Betriebsübergang.

Für die Einsatzplanung bedeutet dies: Traditionen dürfen nicht einfach gestrichen oder angepasst werden, ohne ihre rechtliche Tragweite zu prüfen. Wer Änderungen plant, sollte diese frühzeitig ankündigen, transparent erklären und schriftlich festhalten, um falsche Erwartungen oder rechtliche Konflikte zu vermeiden.

Fakt: Der Mythos stimmt teilweise – betriebliche Traditionen können rechtlich bindend werden, sind es aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Mythos 5 – „Die Weihnachtsfeier ist eine Pflichtveranstaltung“

Weihnachtsfeiern sind ein wertvolles Instrument für Teamkultur, aber sie gehören nicht zur arbeitsvertraglich geschuldeten Leistung. Mitarbeiter können daher nicht verpflichtet werden, teilzunehmen – unabhängig davon, ob die Feier während oder außerhalb der Arbeitszeit stattfindet. Wird die Feier in den regulären Arbeitszeitraum gelegt, dürfen Mitarbeiter zwar nicht einfach nach Hause gehen, müssen aber ersatzweise arbeiten oder – wenn das nicht möglich ist – im Betrieb anwesend bleiben. Die Teilnahme selbst bleibt jedoch freiwillig.

Für Arbeitgeber bedeutet dies: Eine Einladung ist genau das – eine Einladung. Wer die Teilnehmerzahl erhöhen möchte, sollte über positive Anreize nachdenken, aber keine Verpflichtung aussprechen.

Fakt: Der Mythos ist falsch – die Teilnahme an einer Weihnachtsfeier ist immer freiwillig.

Mythos 6 – „Für die Weihnachtsfeier bekomme ich Überstunden gutgeschrieben“

Dieser Mythos hält sich besonders hartnäckig. Tatsächlich gilt jedoch: Findet die Weihnachtsfeier außerhalb der regulären Arbeitszeit statt, entsteht dadurch kein Anspruch auf Überstundenvergütung oder Freizeitausgleich. Die Teilnahme ist freiwillig, und freiwillige Freizeitaktivitäten begründen keine zusätzliche Vergütungspflicht. Umgekehrt haben Mitarbeiter einen Vergütungsanspruch, wenn die Weihnachtsfeier während der Arbeitszeit stattfindet.

Für die Planung bedeutet dies: Weihnachtsfeiern sollten klar als freiwillige Veranstaltungen kommuniziert werden, einschließlich ihrer zeitlichen Einordnung und möglicher Auswirkungen auf den Arbeitszeitsaldo.

Fakt: Der Mythos ist falsch – für Weihnachtsfeiern außerhalb der Arbeitszeit entstehen keine Überstunden.

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