Darf's ein bisschen mehr sein? Unbezahlter Urlaub und Sabbatical

Zwei Monate raus – und das mitten im Sommer? Was Arbeitgeber dazu wissen sollten

Der Wunsch bei Arbeitnehmern nach längeren Auszeiten wächst: Ob Weltreise, Familienzeit oder berufliche Neuorientierung – immer mehr Beschäftigte fragen nach unbezahltem Urlaub oder Sabbaticals. Gerade in kleineren Betrieben wie Apotheken, Tierkliniken oder auch im Einzelhandel stellt dies den Arbeitgeber jedoch vor Herausforderungen: Was sagt das Gesetz? Wie flexibel müssen Sie sein – und wo ist eine Grenze erreicht?

Gesetzliche Grundlagen: Kein Anspruch auf unbezahlten Urlaub

Zunächst zur rechtlichen Einordnung: Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf unbezahlten Urlaub oder ein Sabbatical. Arbeitgeber sind also nicht verpflichtet, solchen Anfragen zuzustimmen – auch nicht bei langjähriger Betriebszugehörigkeit oder für besondere private Vorhaben.

Unbezahlte Freistellungen sind freiwillige Vereinbarungen. Möglich sind sie nur, wenn sich beide Seiten einig sind. Wichtig: Während eines unbezahlten Urlaubs ruht das Arbeitsverhältnis vollständig – einschließlich Vergütung, Urlaubsansprüchen und Sozialversicherungspflicht. Wenn eine solche Auszeit gewährt wird, sollte sie schriftlich geregelt werden – idealerweise per Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag, die Dauer, Rückkehrbedingungen, Sozialversicherung und Vertretung eindeutig festhält.

Was spricht dagegen – und was dafür?

Gerade in kleinen Teams ist längerer unbezahlter Urlaub oft schwer umsetzbar. Aber es gibt auch gute Gründe, ihn zu ermöglichen.

Was spricht dagegen?

  • Fehlende Vertretungskapazität: Qualifizierte Fachkräfte sind oft schwer zu ersetzen, vor allem kurzfristig. Auf spezialisierte Stellen ist oft eine längere Einarbeitungszeit notwendig. Längere Abwesenheiten bedeuten erhöhte Belastung für das Team.
  • Planungsunsicherheit: Wenn nicht klar ist, ob und wann jemand zurückkehrt, entsteht Unsicherheit in der Personalplanung.
  • Ungleichbehandlung im Team: Wenn eine Person mehrere Monate freibekommt, während andere einspringen müssen, kann das Unmut erzeugen.

Was spricht dafür?

  • Bindung von Fachkräften: Wer längere Freistellungen ermöglicht, zeigt Flexibilität – und signalisiert Wertschätzung gegenüber persönlichen Lebensphasen.
  • Imagefaktor: Ein fair geregeltes Sabbatical-Modell kann als moderner Benefit wahrgenommen werden, besonders in Zeiten des Fachkräftemangels.
  • Rückkehr mit neuer Motivation: Manche Beschäftigte kommen nach längerer Pause mit neuer Energie und frischem Blick zurück – das kann auch für den Betrieb ein Gewinn sein.

Tipps für Arbeitgeber: So können Sie unbezahlten Urlaub umsetzen

Wenn ein Mitarbeitender unbezahlten Urlaub wünscht, sollten Sie strukturiert vorgehen:

  1. Individuelle Prüfung statt genereller Ablehnung: Nicht jede Anfrage muss gleich ein Nein bedeuten – prüfen Sie die betrieblichen Umstände, die Dauer, den Zeitraum und mögliche Vertretung.
  2. Frühzeitige Abstimmung einfordern: Je früher die Anfrage kommt, desto besser kann geplant werden. Eine Vorlaufzeit von mehreren Monaten ist sinnvoll – besonders in saisonal starken Phasen wie Sommer oder Jahresende.
  3. Vertragliche Klarheit schaffen: Nutzen Sie eine schriftliche Zusatzvereinbarung mit klaren Regeln zu Dauer, Rückkehrtermin, ggf. Wiedereingliederung und Versicherungsstatus.
  4. Betriebliche Grenzen transparent kommunizieren: Machen Sie klar, unter welchen Bedingungen eine Auszeit überhaupt möglich ist – und wann betriebliches Interesse überwiegt.
  5. Fairness im Team wahren: Schaffen Sie interne Regeln, wann und wie unbezahlter Urlaub möglich ist, damit keine Bevorzugung entsteht.

Auf unbezahlten Urlaub oder ein Sabbatical besteht kein Anspruch – er ist aber manchmal ein Signal für moderne, mitarbeiterorientierte Führung. Wer flexibel ist, klare Regeln schafft und den betrieblichen Ablauf im Blick behält, kann diese Sonderfälle im Sinne aller gestalten – ohne dabei den Betriebsalltag aus dem Gleichgewicht zu bringen.

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