Wann dürfen Arbeitgeber Überstunden anordnen – und was ist dabei zu beachten?
Überstunden sind in vielen Betrieben ein wiederkehrendes Thema. Doch wann dürfen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter tatsächlich zu Überstunden verpflichten, wie oft ist das zulässig und auf welcher Grundlage?
Rechtsgrundlagen für Überstunden
Grundsätzlich handelt es sich bei Überstunden um Arbeitszeit, die über die vertraglich vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinausgeht. Damit Arbeitgeber Überstunden anordnen dürfen, bedarf es einer entsprechenden rechtlichen Grundlage. Solche Regelungen finden sich in der Regel im Arbeitsvertrag, in einem anwendbaren Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung. Fehlt eine solche Vereinbarung, können Überstunden nur in absoluten Ausnahmesituationen angeordnet werden – etwa dann, wenn ohne sofortige Maßnahmen die Existenz des Unternehmens ernsthaft gefährdet wäre. Ein krankheitsbedingter Ausfall im Team genügt in der Regel nicht, um eine Notfallsituation im rechtlichen Sinne zu begründen.
Gesetzliche Grenzen der Arbeitszeit
Selbst wenn eine Vereinbarung zur Leistung von Überstunden besteht, müssen die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes beachtet werden. Dieses legt fest, dass die werktägliche Arbeitszeit in der Regel acht Stunden nicht überschreiten darf. Eine Ausdehnung auf bis zu zehn Stunden am Tag ist nur dann erlaubt, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Arbeitgeber sind daher verpflichtet, bei der Anordnung von Überstunden auch für einen entsprechenden Freizeitausgleich zu sorgen.
Pausen- und Ruhezeiten einhalten
Darüber hinaus dürfen auch bei Überstunden die gesetzlichen Vorgaben zu Pausen- und Ruhezeiten nicht unterschritten werden. Nach mehr als sechs Stunden Arbeit ist eine Pause von mindestens 30 Minuten einzuhalten, bei mehr als neun Stunden beträgt die gesetzliche Mindestpause 45 Minuten. Zwischen zwei Arbeitstagen ist eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden vorgeschrieben. Diese Vorschriften dienen dem Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer und sind zwingend einzuhalten – unabhängig von der betrieblichen Auslastung.
Dokumentation und Transparenz
Überstunden sollten also stets gut begründet und rechtlich abgesichert sein. Arbeitgeber tun gut daran, ihre betrieblichen Regelungen regelmäßig zu prüfen und die geleisteten Überstunden transparent zu dokumentieren – auf einem Zeitkonto mithilfe eines Zeiterfassungssystems.
Bleiben Sie dran:
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Bildnachweis: MEP24 Software GmbH, Canva Pro
Quellen:
Arbeitszeitgesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/
Arbeitsschutzgesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/