In unserer Blog-Serie „MEP24 Wissen to go“ beantworten wir regelmäßig Fragen rund um MEP24web und die Personaleinsatzplanung. Verständlich und informativ klären wir häufige Fragen – damit du schnell die Antwort findest, die du gerade brauchst. Kurz gesagt: Wissen, das weiterhilft – ohne lange Suche.
Wie berechnet MEP24web die Arbeitszeit, wenn Nachtschichten von der Zeitumstellung betroffen sind?
Frage: Am Wochenende werden die Uhren umgestellt. Was passiert eigentlich mit Nachtschichten, die genau in diesen Zeitraum fallen?
Antwort: MEP24web berücksichtigt die Zeitumstellung automatisch.
Bei der Umstellung von Winterzeit (kürzer) auf Sommerzeit (länger) wird die vorgestellte Stunde den in diesem Zeitraum arbeitenden Mitarbeitern automatisch abgezogen. Wird die Uhr wieder auf die Winterzeit zurückgestellt, so wird den Mitarbeitern, die in diesem Zeitraum arbeiten, diese zusätzliche Stunde automatisch im Zeitkonto gutgeschrieben.
Auf welche Mitarbeiter trifft dies zu?
Dies trifft auf diejenigen Mitarbeiter zu, die über die Datumsgrenze hinweg geplant sind, z.B. in einer Nachtschicht.
Beispiel:
Ein Mitarbeiter wird von 22:00 (Winterzeit) bis 08:00 (Sommerzeit) geplant.
Durch die Zeitumstellung von Winter- auf Sommer verkürzt sich seine Arbeitszeit um 1 Stunde.

Umgekehrt verhält es sich, wenn von Sommer- auf Winterzeit umgestellt wird. Hierbei wird 1 Stunde hinzugefügt.

Hast du Fragen?
Du hast Fragen rund um MEP24web oder die Personaleinsatzplanung? Dann wende dich an unser Support-Team unter support@mep24software.de.
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Bildnachweis: MEP24 Software GmbH, CanvaPro
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