Anwendertipp: Mutterschutz in MEP24web einstellen

Zuerst geben Sie die Fehlzeit Mutterschutz im Planer beim Mitarbeiter ein: 6 Wochen vor und 8 Wochen nach dem Geburtstermin. Wenn es hierzu noch keine Fehlzeit gibt, können Sie diese unter Konfiguration -> Aktivitäten erstellen.

Neue Fehlzeiten anlegen

So können Sie einfach und bequem eine neue Fehlzeit in MEP24web einstellen:

Konfiguration -> Aktivitäten -> links oben auf das kleine, grüne Plussymbol klicken -> Name der neuen Fehlzeit (z. B. Mutterschutz), Abkürzung vergeben -> in dem Feld „Verhält sich wie“ „eine Fehlzeit“ anklicken -> Farbe wählen -> evtl. andere Einstellungen vornehmen -> mit „OK“ bestätigen -> Berechnungseinstellung bei „Typ“ wählen (da diese Fehlzeit in ganzen Wochen gewährt wird, empfehlen wir Ihnen die Einstellung „1/x“ als Grundlage) -> mit „Ok“ bestätigen.

Nun können Sie über den Tages-, Wochen- oder Monatsplaner dem Mitarbeiter die neue Fehlzeit für den gewünschten Zeitraum hinterlegen.

Elternzeit in MEP24web hinterlegen

Möchten Sie anschließend noch eine Elternzeit als Unterbrechung anlegen? Hier finden Sie die Anleitung. Bitte beachten Sie, dass auch während der Elternzeit grundsätzlich Ansprüche auf Urlaub entstehen. Diese Ansprüche kann der Arbeitgeber allerdings kürzen. Dies ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG § 17 geregelt. Für jeden vollen Monat der Elternzeit kann der Urlaubsanspruch um ein Zwölftel gekürzt werden. Das Arbeitsverhältnis besteht während der Elternzeit fort.

Es besteht „kein Urlaubsanspruch“:

Im Arbeitsvertrag -> unter Konfiguration -> Stammdaten -> Filiale -> Abteilung -> Mitarbeiter auswählen -> im Nebenfeld „Arbeitsvertrag bearbeiten“ -> „neuer Stichtag“ anklicken und den ersten Tag der Elternzeit auswählen -> „Beschäftigungsverhältnis“ auf „Elternzeit“ setzen -> Änderungen speichern. Mit dieser Einstellung wird die Rollierung gestoppt, der Urlaub anteilig berechnet und auf dem Zeitkonto laufen keine Stunden mehr auf. Auch wird der Mitarbeiter für den Zeitraum der Elternzeit nicht mehr in der Lizenz für die Anzahl der Mitarbeiter aufgeführt.

Es besteht „Urlaubsanspruch“:

Über eine Fehlzeit -> unter Konfiguration -> Aktivitäten -> links oben auf das kleine, grüne Plussymbol klicken -> Name der neuen Fehlzeit (z. B. Elternzeit), Abkürzung vergeben -> in dem Feld „Verhält sich wie“ „eine Fehlzeit“ anklicken -> Farbe wählen -> evtl. andere Einstellungen vornehmen -> mit „OK“ bestätigen -> Berechnungseinstellung bei „Typ“ wählen Sie „Unterbrechung“ (die Arbeitszeit wird anteilig gekürzt und der Urlaubsanspruch bleibt unberührt) -> mit „Ok“ bestätigen.

Nun können Sie über den Tages-, Wochen- oder Monatsplaner dem Mitarbeiter die neue Fehlzeit für den gewünschten Zeitraum hinterlegen.

Wenn der Mitarbeiter nach der Elternzeit wiederkommt, erstellen Sie im Arbeitsvertrag wieder einen neuen Stichtag. Setzen das Beschäftigungsverhältnis unterbrochen auf „Normal“ -> geben die wöchentliche Arbeitszeit und den Urlaubsanspruch an -> Änderung speichern.

Beachten Sie bitte auch, dass Sie evtl. geänderte Arbeitszeiten in einer neuen Rollierung hinterlegen.

Exkurs: Mitarbeiter während des Mutterschutzes / der Elternzeit aus dem Planer nehmen

Wenn Sie nicht möchten, dass Mitarbeiter im Mutterschutz oder in der Elternzeit im Planer und in den Berichten angezeigt werden, so können Sie in den Stammdaten eine neue Abteilung anlegen und die Mitarbeiter dorthin versetzen.

So legen Sie eine neue Abteilung an:

Konfiguration -> Stammdaten -> Ebene der Apotheke auswählen -> Untergruppe erstellen -> geben Sie der neuen Gruppe einen Namen („Mutterschutz/Elternzeit“) -> die Abkürzung wird beim Mitarbeiter im Planer angezeigt (z.B. Mut) -> wählen Sie eine Farbe für die neue Abteilung aus -> mit „OK“ bestätigen.

Um den Mitarbeiter zu versetzen gehen Sie bitte wie folgt vor:

Konfiguration -> Stammdaten -> Filiale -> Abteilung -> Mitarbeiter auswählen -> im Nebenfeld „Mitarbeiter umziehen“ -> Datum und Abteilung wählen, zu welchem Datum der Mitarbeiter umziehen wird (erster oder letzter Tag Mutterschutz/Elternzeit) -> mit „Ok“ bestätigen.

 

Und zu guter Letzt:

Haben Sie noch Fragen zu den Einstellungen MEP24web? Wir beraten Sie individuell und umfassend.

Wenden Sie sich bitte an unser Support-Team unter support@mep24software.de.

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Anmerkung: Hinweise auf gesetzliche Regelungen in diesem Blog-Beitrag ersetzen keine Rechtsberatung, für Inhalte wird keine rechtliche Gewährleistung seitens der MEP24 Software GmbH übernommen. Für eine verbindliche Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an Ihren Rechtsbeistand oder Steuerberater.

 

Bildnachweis: MEP24 Software GmbH