Resturlaub bei Teilzeit-Mitarbeitern

Bei Teilzeit-Mitarbeitern soll, so sehen es verschiedene Tarifverträge vor, der Urlaub von Werktagen in Arbeitstage umgerechnet werden. Die Formel lautet:

Urlaubstage Vollzeit / Werktage x tatsächliche Arbeitstage = Urlaub in Arbeitstagen.

Für das folgende Beispiel sieht die Berechnung folgendermaßen aus, wenn der entsprechende Vollzeit-Mitarbeiter bei einer 6-Tage-Woche 28 Tage Urlaub hat:

28 / 6 = 4,666 x 4 = 18,67 Arbeitstage als Urlaub.

Beispiel: Vertrag 25:00 Std. pro Woche. Vereinbarte Arbeitszeiten:

Schon hier wird das Problem der Urlaubsberechnung in Arbeitstagen deutlich: Was bedeuten 18,67 Arbeitstage? Mit 8:00, 5:30, 7:00 oder 4:30 Std.? Und wenn der Mitarbeiter nur jeden 2. Samstag arbeitet? Wie ist dann die Formel für die Umrechnung von Werktagen in Arbeitstagen?

Grundüberlegungen zum Urlaub

1. Es gibt zwei Konten für jeden Mitarbeiter: Das Zeitkonto und das Urlaubskonto.

2. Der Urlaub ist ein „Guthaben“, ein Anspruch, der gesetzlich und tariflich geregelt ist.

3. Der „Wert“ des Urlaubs richtet sich nach der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit.

Wenn also der Mitarbeiter eine Woche urlaubt, dann erhält er dafür eine Gutschrift von 25 Stunden. 25 Stunden? Im Urlaubskonto stehen doch nur Urlaubs-Tage? Wenn eine Urlaubswoche mit 6 Urlaubstagen (die im Einzelhandel / in Apotheken gebräuchliche Betrachtung) 25 Std. wert ist, dann ist ein Urlaubstag 4:10 Std. wert (25 / 6 = 4:10 Std.).

Wenn die Mitarbeiterin Eva zwei Tage Resturlaub hat, dann haben diese Tage einen Wert von 2 x 4:10 Std. = 8:20 Std.

Folgende Urlaubsbuchungen sind denkbar:

I) Urlaub Montag und Dienstag

„Die ziehen mir für meinen freien Dienstag einen Urlaubstag ab!“ Ja, aber es wird auch ein Urlaubstag für Dienstag gutgeschrieben. Anstatt „0:00 Std.“ stehen dann 4:10 Std. im Zeitkonto. So kommt man zu 0:20 Std. plus im Zeitkonto.

II) Urlaub Freitag und Samstag

Es kommt trotz zwei Tagen Urlaub zu einem Minus im Zeitkonto von 3:10 Std. Dies wird mit Überstunden verrechnet oder dient als Zeitreserven.

Egal an welchen Tagen man urlaubt, im Urlaubskonto wird der Urlaubstag abgebucht und im Zeitkonto gutgeschrieben. Würde man dem Urlaubstag keinen Wert „4:10 Std.“ zuordnen, dann wäre ein Urlaubstag mal 8:00 Std. (Montag) oder nur 4:30 Std. (Samstag) wert – eine Quelle ständiger Diskussionen und man würde sich wohl irgendwann auf einen Durchschnitt einigen.

Deshalb empfehlen wir von MEP24 Ihnen, auch bei Teilzeit-Mitarbeitern die Urlaube in Werktagen zu berechnen, weil es 1. einfacher ist und weil sich 2. exakt das gleiche Ergebnis wie bei der Umrechnung in Arbeitstage ergibt.

Ein wichtiger Hinweis für Apotheken:

Haben Sie mit Ihren Mitarbeitern das Jahresarbeitszeitkonto nach BRTV § 4 vereinbart, so gilt die Berechnung in Arbeitstagen und die im Vertrag verankerten Planzeiten.

Bleiben Sie dran:

Haben Sie Fragen zu den Einstellungen und Berechnungen in MEP24web? Wir beraten Sie individuell und umfassend.

Wenden Sie sich bitte an unser Support-Team unter support@mep24software.de.

Verpassen Sie ab sofort keinen Blog-Beitrag mehr – melden Sie sich jetzt hier für den Newsletter an.

Anmerkung: Dieser Blogbeitrag ersetzt keine Rechtsberatung, für Inhalte wird keine rechtliche Gewährleistung seitens der MEP24 Software GmbH übernommen. Für eine verbindliche Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an Ihren Rechtsbeistand oder Steuerberater.

Tabellen: MEP24 Software GmbH

Quellenhinweis: https://www.adexa-online.de/aktuelles/detailansicht/news/jahresarbeitszeitkonto-im-bundesrahmentarifvertrag-ueberarbeitete-kommentierung-von-ada-und-adexa/