MEP24 Wissen to go
In unserer neuen Blog-Serie „MEP24 Wissen to go“ beantworten wir regelmäßig Fragen rund um MEP24web. Verständlich und informativ klären wir häufige Fragen aus dem Support – damit du schnell die Antwort findest, die du gerade brauchst. Kurz gesagt: Wissen, das weiterhilft – ohne lange Suche.
Muss ich im Urlaub erreichbar sein?
Gerade in der Urlaubszeit stellt sich immer wieder die Frage: Muss ich im Urlaub eigentlich für meinen Chef erreichbar bleiben?
Kurz gesagt: Grundsätzlich nein.
Urlaub dient der Erholung. Während eines genehmigten Erholungsurlaubs müssen Arbeitnehmer daher in der Regel weder dienstliche Anrufe entgegennehmen noch E-Mails oder Nachrichten beantworten.
Auch außerhalb der regulären Arbeitszeit besteht grundsätzlich keine Pflicht, ständig für den Arbeitgeber erreichbar zu sein.
Gibt es Ausnahmen?
Ja, allerdings nur in bestimmten Fällen.
Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft:
Wer Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft hat, muss im vereinbarten Rahmen erreichbar beziehungsweise einsatzbereit sein. Solche Regelungen sind üblicherweise im Arbeits- oder Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt. Mit einem normalen Erholungsurlaub ist das jedoch nicht gleichzusetzen.
Führungskräfte und Schlüsselpositionen:
Auch Führungskräfte müssen im Urlaub nicht automatisch ständig erreichbar sein. Für bestimmte Positionen können allerdings besondere Regelungen zur Erreichbarkeit bestehen. Diese sollten klar vereinbart sein und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Das Wichtigste in Kürze
Im genehmigten Erholungsurlaub musst du grundsätzlich nicht für deinen Arbeitgeber erreichbar sein.
Ausnahmen können sich beispielsweise aus vereinbarter Rufbereitschaft oder besonderen vertraglichen Regelungen ergeben. Entscheidend ist daher immer, welche Vereinbarungen im konkreten Arbeitsverhältnis gelten.
Hast du Fragen?
Nutze unseren MEP24-Support für Unklarheiten oder bei Fragen zu MEP24web. Du erreichst unser Support-Team unter support@mep24software.de.
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Anmerkung: Dieser Blogbeitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Für die Inhalte wird keine rechtliche Gewährleistung seitens der MEP24 Software GmbH übernommen. Für eine verbindliche Rechtsberatung wende dich bitte an deinen Rechtsbeistand oder Steuerberater.
Quellen
Bildnachweis: MEP24 Software GmbH, CanvaPro
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